Als zukünftiger Arbeitnehmer schließen Sie mit uns, der PMT GmbH, einen Arbeitsvertrag für Zeitarbeitnehmer ab. Dieser Vertrag unterliegt dem Tarifrecht der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit und regelt die Rechte und Pflichten zwischen Ihnen als Arbeitnehmer und der PMT GmbH als Arbeitgeber. Als Mitglied des Bundesarbeitgeberverbandes der Personaldienstleister e.V. (BAP) sind wir auch Partner der Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit, welche Arbeitsbedingungen und Ihre Rechte, die sich aus dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ergeben, fair mit allen Tarifparteien regelt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite:
www.personaldienstleister.de
Das Team der PMT GmbH sucht für Sie als Zeitarbeitnehmer den Ihren Fähigkeiten, Qualifikationen und persönlichen Wünschen entsprechenden Arbeitsplatz am für Sie passenden Einsatzort. Wir sorgen dafür, dass Sie sich ständig persönlich qualifizieren und weiterbilden können. Oftmals gelingt es uns auch, unsere Zeitarbeitnehmer in eine Festanstellung beim Kundenbetrieb zu vermitteln. Als Zeitarbeitnehmer erbringen Sie Ihre individuelle Arbeitsleistung im Kundenbetrieb vor Ort, Ihren vertraglichen Lohn erhalten Sie direkt von der PMT GmbH. Das gilt natürlich auch für Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen oder während Ihres Urlaubs.